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Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eigentlich lang und umfangreich. Wer genau hinsieht wird feststellen, dass alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen und die Behandlungen von Krankheiten im Wesentlichen damit abgedeckt sind. Es muss auch realistisch gesehen werden, dass moderne Gesundheitsmedizin nicht billiger wird. Ganz im Gegenteil: Die Methoden und Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation, welche die moderne Medizin heute bietet, sind oft sehr kostenintensiv.

  • Der meist genutzte Antrag für die ältere Generation ist der Pflegeantrag bei den Krankenkassen.
  • Ein weiterer hilfreicher Antrag ist der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme. 
  • Sollten Sie oder die Person, die Sie Pflegen so sehr eingeschränkt sein, dass Sie mehr Hilfe benötigen, sollten Sie einen Antrag auf eine Pflegestufe beantragen.

Welche Gehhilfe für Sie in Frage kommt, muss immer individuell beurteilt werden.
In den meisten Fällen entscheidet zuerst der behandelnde Arzt in Rücksprache mit dem Patienten, welche Gehhilfe für ihn in Frage kommt. Wenn das Sanitätshaus beim Erstgespräch mit dem Patienten bemerkt, dass das verordnete Hilfsmittel nicht das Richtige ist, kann das Rezept für eine Neuverordnung zurückgeschickt werden.

In der Praxis kommt es oft vor, dass der Arzt zum Beispiel einen Rollator verschreibt, der Patient aber viel lieber eine Gehstütze hätte. Aus diesem Grund ist es wichtig sich von Ihrem behandelnden Arzt genau das Hilfsmittel verschreiben zu lassen, dass Sie benötigen. Falls Sie unentschlossen sind, können Sie selbstverständlich beim Sanitätshaus Ihres Vertrauens verschiedene Gehhilfen wie etwa einen Rollator oder einige Gehstützen ausprobieren.

Die Rechte der Verbraucher, mangelfreie Waren, die im Sanitätshandel bezogen wurden, zurückzugeben, beschränken sich auf die Vertragsbeziehungen, die entweder außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz, also per Brief, Telefon, Email etc. begründet wurden. Ein Umtauschrecht besteht nicht, sofern es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Recht auf Widerruf der Vertragserklärung kann ggf. bei Produkten, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, erlöschen. Voraussetzung dafür ist, dass sie versiegelt abgegeben werden und der Verbraucher die Versiegelung geöffnet hat. Eine Möglichkeit, den Widerruf zu verhindern, besteht nur sehr eingeschränkt. Zunächst ist darauf zu achten, dass durch rechtzeitige und richtige Belehrung über das Widerrufsrecht die Frist sicher auf die gesetzlich vorgesehenen 14 Tage begrenzt wird. Weiter können die Kosten der Rücksendung der Ware auf den Verbraucher abgewälzt werden. (Quelle)

Unser qualifiziertes und freundliches Fachpersonal steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und berät Sie gerne über Produkte und Leistungen.
Rehatechnik, Medizintechnik: Marcel Lautsch, Burkhard Drenkmann
Sanitätshaus, Homcare: Jessica Tomzcak

In unserem Online-Shop für Sanitätsbedarf finden Sie eine große Auswahl an Produkten, die Ihr Leben leichter machen. Egal wo Sie in Deutschland wohnen - wir senden alle Artikel schnell und günstig direkt zu Ihnen nach Hause. Genau wie in unserem Online-Shop finden Sie auch in unserem Sanitätshaus in Brandenburg an der Havel eine Vielzahl an Produkten aus dem Bereich Sanitätsbedarf. Persönliche Beratung und Einweisung in die Handhabung und Funktion von Rollstuhl, Rollator, Bandage, Badewannenlifter und Co durch unser geschultes Personal sind für uns genau so selbstverständlich wie die Abrechnung Ihres Rezeptes mit fast allen gesetzlichen Krankenkassen.

Jeder Pflegebedürftige hat andere Bedürfnisse an Hilfsmitteln. Schon nach kurzer Zeit der Pflege kristallisiert sich heraus, was am häufigsten benötigt wird. Sie können Ihre benötigten Hilfsmittel, die zur Pflege notwendig sind jeden Monat bequem nach Hause geliefert bekommen. Die Pflegenden müssen sich also um nichts mehr kümmern.
Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, hat laut Sozialgesetz Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich. Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen. Die Pflege wird von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt. Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflegehilfsmittel geordert werden.
Wenn Sie sich für eine monatliche Lieferung über einen Pflegehilfsmittel-Lieferservice entschieden haben, reicht es im Allgemeinen aus, wenn Sie das Antragsformular dieser Firma ausfüllen und an diese zurückschicken. Die weiteren Formalitäten werden von dort übernommen.

Der Antrag muss nicht jeden Monat neu gestellt werden. Die Lieferung erfolgt automatisch jeden Monat.

Zur Beachtung
  • Ist der Antrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse genehmigt, ist die Laufzeit zu prüfen. Hier kann es Unterschiede geben zwischen einer „unbegrenzten Laufzeit“ oder einer „jährlichen Laufzeit“. Ist die Laufzeit jährlich, muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Bei der Abrechnung über die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird unterschieden zwischen a) Pflegehilfsmittel und b) zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die in diesem Beitrag beschriebene Pauschale von 40 Euro gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Für alle anderen Pflegehilfsmittel (wie z. B. Pflegebetten, Sitzhilfen, Lagerungsrollen usw.) gelten andere Bestimmungen und Zuzahlungspflichten.
  • Wer keinen Pflegegrad hat oder wem der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, sollte prüfen, ob er nicht doch Ansprüche auf eine Einstufung in die Pflegestufe hat.

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Worum handelt es sich?
Die Verbesserung des Wohnumfeldes ist eine Leistung, die von der Pflegekasse bezuschusst wird. Diese Leistung soll den barrierefreien Umbau des Wohnbereiches eines Pflegebedürftigen in ein unterstützen.

Voraussetzungen für die Genehmigung
Eine Finanzierung mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller pflegebedürftig ist, ambulant gepflegt wird und einen der anerkannten Pflegegrade besitzt. Bezuschusst werden passende Umbauten für eine Wohnung oder ein Haus, die der Erleichterung der Pflege dienen. Es muss sich hierbei nicht zwangsläufig um die eigene Wohnung / das eigene Haus des Pflegebedürftigen handeln. Auch der Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, bzw. in dem sich sein dauerhafter Lebensmittelpunkt befindet, kann mit Verbesserungen des Wohnumfeldes ausgestattet werden.

Bitte beachten: Der MDK prüft die Erfüllung aller Voraussetzungen bzw. die Notwendigkeit einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.

Download:


Der Antrag für Wohnumfeldverbesserungen kann formlos erfolgen. Enthalten sein sollten die Kostenvoranschläge für alle zu beantragenden Maßnahmen. Auch Zeichnungen des Vorher- und Nachher-Zustandes können positive Auswirkungen haben. Auch rückwirkend können die Zuschüsse, mit den zugehörigen Rechnungen, beantragt werden. Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt. Das Schreiben kann jedoch auch an die Krankenkasse gesendet werden. Der Antrag wird dann an die Pflegekasse weiterleiten.
WICHTIGER HINWEIS:
Zum 01. Januar 2017 wurden die Pflegestufen von 1-3 durch die fünf neuen Pflegegrade ersetzt. Daher müssen Versicherte seit dem 01.01.2017 einen Antrag auf Pflegegrad stellen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten.