9. Wie müssen Pflegehilfsmittel beantragt werden?
Der Antrag muss nicht jeden Monat neu gestellt werden. Die Lieferung erfolgt automatisch jeden Monat.
Zur Beachtung
- Ist der Antrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse genehmigt, ist die Laufzeit zu prüfen. Hier kann es Unterschiede geben zwischen einer „unbegrenzten Laufzeit“ oder einer „jährlichen Laufzeit“. Ist die Laufzeit jährlich, muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.
- Bei der Abrechnung über die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird unterschieden zwischen a) Pflegehilfsmittel und b) zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die in diesem Beitrag beschriebene Pauschale von 40 Euro gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Für alle anderen Pflegehilfsmittel (wie z. B. Pflegebetten, Sitzhilfen, Lagerungsrollen usw.) gelten andere Bestimmungen und Zuzahlungspflichten.
- Wer keinen Pflegegrad hat oder wem der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, sollte prüfen, ob er nicht doch Ansprüche auf eine Einstufung in die Pflegestufe hat.
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