10. Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Die Verbesserung des Wohnumfeldes ist eine Leistung, die von der Pflegekasse bezuschusst wird. Diese Leistung soll den barrierefreien Umbau des Wohnbereiches eines Pflegebedürftigen in ein unterstützen.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Eine Finanzierung mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller pflegebedürftig ist, ambulant gepflegt wird und einen der anerkannten Pflegegrade besitzt. Bezuschusst werden passende Umbauten für eine Wohnung oder ein Haus, die der Erleichterung der Pflege dienen. Es muss sich hierbei nicht zwangsläufig um die eigene Wohnung / das eigene Haus des Pflegebedürftigen handeln. Auch der Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, bzw. in dem sich sein dauerhafter Lebensmittelpunkt befindet, kann mit Verbesserungen des Wohnumfeldes ausgestattet werden.
Bitte beachten: Der MDK prüft die Erfüllung aller Voraussetzungen bzw. die Notwendigkeit einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Download:
Der Antrag für Wohnumfeldverbesserungen kann formlos erfolgen. Enthalten sein sollten die Kostenvoranschläge für alle zu beantragenden Maßnahmen. Auch Zeichnungen des Vorher- und Nachher-Zustandes können positive Auswirkungen haben. Auch rückwirkend können die Zuschüsse, mit den zugehörigen Rechnungen, beantragt werden. Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt. Das Schreiben kann jedoch auch an die Krankenkasse gesendet werden. Der Antrag wird dann an die Pflegekasse weiterleiten.