3. Welche Gehhilfe ist das Richtige für mich?
Welche Gehhilfe für Sie in Frage kommt, muss immer individuell beurteilt werden.
In den meisten Fällen entscheidet zuerst der behandelnde Arzt in Rücksprache mit dem Patienten, welche Gehhilfe für ihn in Frage kommt. Wenn das Sanitätshaus beim Erstgespräch mit dem Patienten bemerkt, dass das verordnete Hilfsmittel nicht das Richtige ist, kann das Rezept für eine Neuverordnung zurückgeschickt werden.
In der Praxis kommt es oft vor, dass der Arzt zum Beispiel einen Rollator verschreibt, der Patient aber viel lieber eine Gehstütze hätte. Aus diesem Grund ist es wichtig sich von Ihrem behandelnden Arzt genau das Hilfsmittel verschreiben zu lassen, dass Sie benötigen. Falls Sie unentschlossen sind, können Sie selbstverständlich beim Sanitätshaus Ihres Vertrauens verschiedene Gehhilfen wie etwa einen Rollator oder einige Gehstützen ausprobieren.